Anschriften der Krankenkassen
Wohin der Widerspruch geht, steht auf Ihrem Bescheid. Dieses Verzeichnis füllt vor, wenn der Bescheid nicht zur Hand ist — jede Anschrift mit Quelle und Prüfdatum. Weicht Ihr Bescheid ab, gilt der Bescheid.
- AOK Baden-WürttembergBaden-Württemberg
- AOK BayernBayern
- AOK Bremen/BremerhavenBremen und Bremerhaven
- AOK HessenHessen
- AOK NiedersachsenNiedersachsen
- AOK NordostBerlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
- AOK NordWestWestfalen-Lippe und Schleswig-Holstein
- AOK PlusSachsen und Thüringen
- AOK Rheinland-Pfalz/SaarlandRheinland-Pfalz und Saarland
- AOK Rheinland/HamburgRheinland (Nordrhein-Westfalen) und Hamburg
- AOK Sachsen-AnhaltSachsen-Anhalt
- Audi BKK
- BARMER
- Bertelsmann BKK
- BIG direkt gesund
- DAK-Gesundheit
- HEK
- hkk
- IKK classic
- KKH Kaufmännische Krankenkasse
- Knappschaft
- mhplus
- novitas BKK
- SBK Siemens-Betriebskrankenkasse
- Techniker Krankenkasse
- VIACTIV
Ist Ihre Kasse nicht dabei, ändert das nichts: Massgeblich ist ohnehin die Stelle, die Ihren Bescheid erlassen hat (§ 84 Abs. 1 SGG). Im Formular können Sie jede Anschrift von Hand eintragen.
Widerspruch erstellen
Wir erzeugen Ihren Widerspruch nach einem festen Muster, mit einem Antrag auf Akteneinsicht nach § 25 SGB X. Herunterladen ist kostenlos; den Versand als Einwurf-Einschreiben können Sie beauftragen.