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Anschriften der Krankenkassen

Wohin der Widerspruch geht, steht auf Ihrem Bescheid. Dieses Verzeichnis füllt vor, wenn der Bescheid nicht zur Hand ist — jede Anschrift mit Quelle und Prüfdatum. Weicht Ihr Bescheid ab, gilt der Bescheid.

Ist Ihre Kasse nicht dabei, ändert das nichts: Massgeblich ist ohnehin die Stelle, die Ihren Bescheid erlassen hat (§ 84 Abs. 1 SGG). Im Formular können Sie jede Anschrift von Hand eintragen.

Widerspruch erstellen

Wir erzeugen Ihren Widerspruch nach einem festen Muster, mit einem Antrag auf Akteneinsicht nach § 25 SGB X. Herunterladen ist kostenlos; den Versand als Einwurf-Einschreiben können Sie beauftragen.