Widerspruch
Widerspruch bei der AOK Sachsen-Anhalt
Zuständig für Sachsen-Anhalt.
Anschrift für den Widerspruch
AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse Lüneburger Straße 4 39106 MagdeburgGeprüft am 04.08.2026 · Quelle
Massgeblich ist Ihr BescheidDer Widerspruch gehört an die Stelle, die den Bescheid erlassen hat (§ 84 Abs. 1 SGG). Steht auf Ihrem Schreiben eine andere Anschrift als hier, nehmen Sie die von Ihrem Bescheid.
Wie lange haben Sie Zeit?
Einen Monat ab Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Gerechnet wird ab einem fingierten Bekanntgabetag vier Tage nach Aufgabe zur Post (§ 37 Abs. 2 SGB X) — nicht ab dem Tag, an dem der Brief bei Ihnen ankam.
Widerspruch erstellen
Wir erzeugen Ihren Widerspruch nach einem festen Muster, mit einem Antrag auf Akteneinsicht nach § 25 SGB X. Herunterladen ist kostenlos; den Versand als Einwurf-Einschreiben können Sie beauftragen.