Widerspruch
Widerspruch bei der DAK-Gesundheit
Anschrift für den Widerspruch
DAK-Gesundheit Nagelsweg 27-31 20097 HamburgGeprüft am 04.08.2026 · Quelle
Massgeblich ist Ihr BescheidDer Widerspruch gehört an die Stelle, die den Bescheid erlassen hat (§ 84 Abs. 1 SGG). Steht auf Ihrem Schreiben eine andere Anschrift als hier, nehmen Sie die von Ihrem Bescheid.
Nur die Zentrale. Die DAK nennt für Widersprüche ausdrücklich keine allgemeine Anschrift und verweist auf den Bescheid — nehmen Sie unbedingt die Anschrift von Ihrem Schreiben.
Wie lange haben Sie Zeit?
Einen Monat ab Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Gerechnet wird ab einem fingierten Bekanntgabetag vier Tage nach Aufgabe zur Post (§ 37 Abs. 2 SGB X) — nicht ab dem Tag, an dem der Brief bei Ihnen ankam.
Widerspruch erstellen
Wir erzeugen Ihren Widerspruch nach einem festen Muster, mit einem Antrag auf Akteneinsicht nach § 25 SGB X. Herunterladen ist kostenlos; den Versand als Einwurf-Einschreiben können Sie beauftragen.