Widerspruch

Widerspruch bei der AOK Plus

Zuständig für Sachsen und Thüringen.

Anschrift für den Widerspruch

AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen Sternplatz 7 01067 Dresden

Geprüft am 04.08.2026 · Quelle

Massgeblich ist Ihr BescheidDer Widerspruch gehört an die Stelle, die den Bescheid erlassen hat (§ 84 Abs. 1 SGG). Steht auf Ihrem Schreiben eine andere Anschrift als hier, nehmen Sie die von Ihrem Bescheid.

Wie lange haben Sie Zeit?

Einen Monat ab Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Gerechnet wird ab einem fingierten Bekanntgabetag vier Tage nach Aufgabe zur Post (§ 37 Abs. 2 SGB X) — nicht ab dem Tag, an dem der Brief bei Ihnen ankam.

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Widerspruch erstellen

Wir erzeugen Ihren Widerspruch nach einem festen Muster, mit einem Antrag auf Akteneinsicht nach § 25 SGB X. Herunterladen ist kostenlos; den Versand als Einwurf-Einschreiben können Sie beauftragen.

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