Widerspruch
Widerspruch bei der AOK Baden-Württemberg
Zuständig für Baden-Württemberg.
Anschrift für den Widerspruch
AOK Baden-Württemberg Hauptverwaltung Presselstraße 19 70191 StuttgartGeprüft am 04.08.2026 · Quelle
Massgeblich ist Ihr BescheidDer Widerspruch gehört an die Stelle, die den Bescheid erlassen hat (§ 84 Abs. 1 SGG). Steht auf Ihrem Schreiben eine andere Anschrift als hier, nehmen Sie die von Ihrem Bescheid.
Hauptverwaltung. Die AOK nennt keine zentrale Versichertenanschrift — nehmen Sie bevorzugt die Anschrift von Ihrem Bescheid.
Wie lange haben Sie Zeit?
Einen Monat ab Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Gerechnet wird ab einem fingierten Bekanntgabetag vier Tage nach Aufgabe zur Post (§ 37 Abs. 2 SGB X) — nicht ab dem Tag, an dem der Brief bei Ihnen ankam.
Widerspruch erstellen
Wir erzeugen Ihren Widerspruch nach einem festen Muster, mit einem Antrag auf Akteneinsicht nach § 25 SGB X. Herunterladen ist kostenlos; den Versand als Einwurf-Einschreiben können Sie beauftragen.