Widerspruch bei der AOK Baden-Württemberg
Zuständig für Baden-Württemberg.
Anschrift für den Widerspruch
AOK Baden-Württemberg Hauptverwaltung Presselstraße 19 70191 StuttgartGeprüft am 04.08.2026 · Quelle
Massgeblich ist Ihr BescheidDer Widerspruch gehört an die Stelle, die den Bescheid erlassen hat (§ 84 Abs. 1 SGG). Steht auf Ihrem Schreiben eine andere Anschrift als hier, nehmen Sie die von Ihrem Bescheid.
Hauptverwaltung. Die AOK nennt keine zentrale Versichertenanschrift. Nehmen Sie bevorzugt die Anschrift von Ihrem Bescheid.
Wie lange haben Sie Zeit?
Einen Monat ab Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Gerechnet wird ab einem fingierten Bekanntgabetag vier Tage nach Aufgabe zur Post (§ 37 Abs. 2 SGB X), nicht ab dem Tag, an dem der Brief bei Ihnen ankam.
Frist für Ihren Bescheid berechnen · Was Sie nach einer Ablehnung tun können
Widerspruch erstellen
Wir erzeugen Ihren Widerspruch nach einem festen Muster, mit einem Antrag auf Akteneinsicht nach § 25 SGB X. Herunterladen ist kostenlos; den Versand als Einwurf-Einschreiben können Sie beauftragen.