Den Widerspruch begründen — wie Sie vorgehen

Der Widerspruch wahrt die Frist auch ohne Begründung. Nachreichen sollten Sie sie trotzdem — die Kasse entscheidet über das, was ihr vorliegt.

Zuerst: Warten Sie die Akteneinsicht ab

Nach § 25 SGB X können Sie Einsicht in Ihren Vorgang verlangen, einschliesslich der ärztlichen Stellungnahmen und Gutachten, auf die sich die Kasse stützt.

Vor der Einsicht zu begründen heisst, gegen etwas zu argumentieren, das man nicht kennt. Darin steht, worauf die Entscheidung tatsächlich beruht — und häufig auch, was die Kasse nicht berücksichtigt hat.

Es gibt keine Frist für die Begründung

Weder das Gesetz noch die Kassen setzen eine gesetzliche Frist zum Nachreichen. Setzt die Kasse Ihnen eine Frist, ist das eine Bearbeitungsfrist und nicht die Widerspruchsfrist — die ist mit Ihrem Widerspruch bereits gewahrt.

Lassen Sie sich also nicht drängen, aber lassen Sie es auch nicht liegen: Solange nichts vorliegt, entscheidet die Kasse allein nach ihrer eigenen Akte.

Was in eine Begründung gehört

Sachlich, was Sie an der Entscheidung für unzutreffend halten, und womit Sie das belegen — etwa Befunde, Atteste oder eine ergänzende Stellungnahme Ihres behandelnden Arztes.

Sprechen Sie mit Ihrem Arzt darüber, ob er zu den Punkten Stellung nehmen kann, auf die sich das Gutachten stützt. Ein Attest, das die konkreten Anforderungen Ihrer Tätigkeit benennt, ist aussagekräftiger als eine allgemeine Bescheinigung.

Wo Sie Unterstützung bekommen

Wir erstellen und versenden Schreiben nach festem Muster — wir beraten Sie nicht rechtlich und schreiben Ihre Begründung nicht.

Für die Begründung sind Sozialverbände wie VdK und SoVD die naheliegendste Anlaufstelle; die Mitgliedschaft ist vergleichsweise günstig und schliesst Rechtsschutz in Sozialsachen ein. Alternativ eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Sozialrecht.

Und weiterhin gilt: Reichen Sie lückenlos Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ein. Das ist unabhängig vom Widerspruch und oft entscheidender.

Dieser Text gibt allgemeine Hinweise und ist keine Rechtsberatung. Ob und mit welcher Begründung ein Widerspruch im Einzelfall Aussicht auf Erfolg hat, können wir nicht beurteilen. Für eine Einschätzung wenden Sie sich an einen Sozialverband wie VdK oder SoVD oder an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Sozialrecht.

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Widerspruch erstellen

Wir erzeugen Ihren Widerspruch nach einem festen Muster, mit einem Antrag auf Akteneinsicht nach § 25 SGB X. Herunterladen ist kostenlos; den Versand als Einwurf-Einschreiben können Sie beauftragen.

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